STRASSENVERKEHR
VOL A LA PORTIERE
Vorsicht! Bevorzugt Autos mit ausländischen Kennzeichen werden auf diese Weise ausgeraubt: Meist an Kreuzungen oder auf Parkplätzen nähert sich ein Motorrad-Fahrer seinem Opfer, reißt die Beifah rertür auf und schnappt sich Handtaschen vom Sitz oder aus dem Fußraum. Ehe der Überfallene die Lage erkannt hat, ist der Räuber in der Regel über alle Berge. Daher gilt: Autotüren immer von innen verriegeln!
AUS DEM FRANZÖSISCHEN GESETZBUCH
- Führerschein, carte grise (französische Zulassungsbescheinigung) und Versicherungsnachweis müssen bei jeder Fahrt mitgeführt werden.
- Außerdem mitzuführen sind ein Warndreieck, Ersatzbirnen und, wie in Italien, eine refl ektierende Weste.
- Es empfi ehlt sich, einen constat amiable (Unfallbogen) mitzuführen. Er hält den Unfallhergang fest. Der constat amiable wird vor Ort ausgefüllt und von beiden Unfallparteien unterzeichnet. Die Schuldfrage wird darin nicht erörtert. Wenn die Parteien sich nicht über das Auszufüllende einig werden, sollte die Polizei gerufen werden.
- Auf dem Beifahrersitz dürfen Kinder ab zehn Jahren sowie Babys (im Kindersitz nach hinten blickend) fahren.
- Gurtpfl icht – im Gegensatz zu Monaco.
- Die erlaubte Blutalkoholkonzentration beträgt derzeit 0,5 Promille.
- Geschwindigkeitsbeschränkungen: Autobahn:
130 km/h (110 km/h bei nasser Fahrbahn). Zweispurige
(autobahnähnliche) Fahrbahnen: 110 oder
100 km/h. Regionalstraßen: 90 oder 80 km/h.
Stadtgebiet: 50 km/h.
- Ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen muss dann in Frankreich zugelassen werden, wenn der Halter 183 Tage (sechs Monate) oder mehr pro Jahr in Frankreich wohnt oder in Frankreich angestellt ist.
FÜHRERSCHEIN
In Frankreich lebende EU-Bürger benötigen keinen französischen Führerschein. Jeder von einem Mitgliedstaat ausgestellte Führerschein wird von den übrigen Mitgliedstaaten anerkannt. Um die gegenseitige Anerkennung zu erleichtern, wurden die Führerscheinklassen vereinheitlicht. Diese neuen Führerscheinklassen sind in dem heute in Deutschland ausgestellten «Kartenführerschein» enthalten. Sollte jedoch in Frankreich ein Verkehrsvergehen begangen werden, muss der deutsche Führerschein zum Eintrag der «Straf-Punkte» in einen französischen umgetauscht werden. Generell ist es empfeh lenswert, ich vor dem Umzug nach Frankreich einen Kartenführerschein ausstellen zu lassen. Sollten Sie bereits in Frankreich wohnhaft und im Besitz einer «grauen» Fahrerlaubnis sein, empfi ehlt sich ein Umtausch. Sollten Sie einen «rosa» Führerschein haben, ist es – sofern Sie diesen nicht umtauschen wollen – empfehlenswert, eine Übersetzung bei sich zu führen. Eine Registrierung Ihres Führerscheines bei der französischen Führerscheinstelle sollte erfolgen (ein Kartenfüh rerschein und ein «rosa» Führerschein ohne Sondereintragung können direkt registriert werden. Für die Registrierung eines «grauen» Führerscheines oder eines «rosa» Führerscheines mit Sondereintragungen wird eine amtliche Übersetzung benötigt).
Quelle: Deutsche Botschaft Paris
Stand: April 2008
PUNKTE-SYSTEM BEI VERKEHRSVERGEHEN
Wer seinen Führerschein in Frankreich macht, erhält darauf für die ersten drei Jahre eine Punktzahl von sechs. Bleibt es bei dieser Punktzahl, wird der Führerschein anschließend auf zwölf Punkte aufgestuft. Abgezogen werden Punkte bei bestimmten Verkehrsvergehen. Bleibt man anschließend «sauber», können die Punkte zurückerteilt werden. Außerdem kann man Punkte wieder erlangen, indem man an einem Kurs sensibilisation à la sécurité routière teilnimmt. Verlust aller Punkte bedeutet Führerschein-Einzug.
MONACO
Wer nach Monaco zieht, muss seinen Füh rerschein innerhalb von drei Monaten in einen mone gassischen umtauschen.
In Monaco herrscht bisher keine Gurtpfl icht.