GESUNDHEITSWESEN
Der Weltgesundheitsorganisation zufolge ist das französische Gesundheitswesen in puncto Patienten- Versorgung eines der besten. Die staatliche Krankenversicherung stellt eine Säule des 1945 eingeführten französischen Systems der sozialen Sicherung (sécurité sociale) dar (neben Altersvorsorge, Arbeitsunfallversicherung und Familienbeihilfeversicherung).
Je der, der per 23. November 2007 seinen Wohnsitz in Frankreich hatte, erhält unabhängig von Alter, Einkommen, Geschlecht und Gesundheitszustand Versicherungsschutz (Solida ritätsprinzip) durch die CMU (Couverture Maladie Universelle). Abgesichert werden fi nanzielle Risiken durch Krankheit, Mutterschaft, Invalidität und Tod. Das weiteren bie tet die Versicherung fi nanziellen Schutz bei Arbeits unfällen und Berufskrankheiten.
Wer als EU-Bürger nach dem 23. November 2007 nach Frankreich gezogen ist oder ziehen wird, kommt nicht in den Genuss der französischen Krankenversicherung CMU, sofern er nicht versicherungspfl ichtig arbeitet. Studenten, Arbeitsuchende, Rentner und andere Menschen, die ohne Job in Frankreich leben wollen, müssen seither zwei Voraussetzungen erfüllen, um länger als drei Monate bleiben zu dürfen:
Sie müssen krankenversichert sein und über ausreichende Mittel verfügen, um dem Sozialsystem des Gastlandes nicht zur Last zu fallen (Hintergrund ist die EU-Richtlinie 2004/38, die das Aufenthaltsrecht regelt). Nach fünf Jahren regulären und dauerhaften Aufenthalts in Frankreich ergeht eine permanente Aufenthaltserlaubnis («droit de séjour permanent»). Sie zieht den Anspruch auf die französische Krankenversicherung nach sich.
Rentner können wie gewohnt in Frankreich medizinisch versorgt werden, wenn sie das Formular E121 besitzen oder sich dieses vom Rente zahlenden Staat auszahlen lassen.
Quelle: www.securite-sociale.fr/comprendre/ europe/europe/cmu_inactifs.htm
Auskunft: Caisse Nationale d’Assurance Maladie des Travailleurs Salariés (CNAMTS)
Tel. +33 (0)8 20 90 42 12
Centre des Liaisons Européennes et Internationales de Sécurité Sociale (CLEISS)
Tel. +33 (0)1 45 26 33 41 / www.securite-sociale.fr
Neben der allgemeinen Krankenversicherung gibt es auch spezielle Krankenkassen für Freiberufler, Künstler, Gewerbetreibende, Landwirte etc. Um Mitglied zu werden und die genauen Bedingungen zu erfahren, sollte man sich an sein lokales Büro wenden (weitere Infos unter www.ameli.fr).
Grundsätzlich übernimmt die so genannte sécu 75 Prozent der anfallenden Arztkosten, die zunächst aus eigener Tasche gezahlt werden. Die nicht erstattete Summe kann von einer privaten Zusatzkrankenversicherung, einer mutuelle, gedeckt werden.
CARTE VITALE
Jedes Mitglied der staatlichen Krankenversicherung erhält eine carte vitale im Kreditkartenformat (ausgenommen Kinder; sie sind bis zum Alter von 16 Jahren auf den Karten ihrer Eltern vermerkt). Die Einführung dieser Karte im Jahr 1998 hat die administrativen Abläufe deutlich vereinfacht: Statt per Papier laufen nun die meisten Prozesse elek tronisch. Für den Patienten bedeutet das in der Regel, dass die Kasse ihm den betreffenden Betrag automatisch auf das Konto zurücküberweist. Früher musste er dazu ein Formular ausfüllen und per Post an die Krankenkasse schicken.
Eine neue carte vitale wird seit einiger Zeit ausgegeben, die mit einem Foto des Inhabers versehen ist. Außerdem werden Patientenangaben sowie im Notfall zu benachrichtigende Personen, den Namen des Hausarztes (médecin traitant) usw. auf dem Chip der Karte gespeichert. Inhaber der alten carte vitale können diese allerdings weiterbenutzen.
VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR EU-BÜRGER
Auch EU-Bürger, die in Frankreich auf Reisen sind oder sich dort vorübergehend aufhalten, haben ein Recht auf eine medizinische Grundversorgung. Formulare wie der Auslandskrankenschein E111 haben seit 2004 ausgedient. Seither gilt die einheitliche europäische Krankenversicherungskarte European Health Insurance Card (EHIC), die man in seinem Heimatland zwei Wochen vor der Abreise beantragen sollte. Gleiches gilt entsprechend für Mitglieder des französischen Gesundheitssystems, die ins europäische Ausland reisen.
(Quelle: ess-europe.de)
MONACO
Das Gesundheitswesen gehört wie die wirtschaftliche Entwicklung oder die Sicherheit zu den Grund pfeilern der Politik des Fürstentums. Das monegassische System behauptet sich in Europa vor allem durch seine exklusive Qualität und Originalität. Eine Besonderheit liegt darin, dass das Gesundheitswesen nicht ausschließlich vom Fürstentum selbst, sondern hauptsächlich von französischen Krankenkassen fi nanziert wird. Dieses Abkommen wurde 1952 in einer offi ziellen Übereinkunft über die soziale Sicherheit zwischen Frankreich und Monaco getroffen. Die Abteilung für Sozial- und Gesundheitswesen, le Département des Affaires Sociales et de la Santé, ist für die gesundheitliche und soziale Absicherung der Bürger von staatlicher Seite her zuständig. Ihre Bemühungen richten sich vor allem an hilfsbedürftige Personen hohen Alters, Behinderte und chronisch Kranke.
Die 40 000 Angestellten des Fürstentums sind über die Caisse de Compensation des Services Sociaux (CCSS) pfl icht-krankenversichert. Der derzeitige Beitragssatz liegt bei 15,5 Prozent vom jeweiligen Einkommen. Die Caisse d’Assurance-Maladie, Accident et Maternité des Travailleurs Indépendants (CAMTI) deckt fi nanzielle Risiken durch Mutterschaft, Krankheit, Unfall oder Tod bei Selbstständigen ab. Neben diesen gesetzlichen Krankenversicherungen bietet die Mutuelle Sociale et Familiale Monégasque freiwillige Zusatzversicherungen, die aber auch über private Anbieter abgeschlossen werden können.
Quelle: The Best of Monaco, 2007
Weitere Informationen unter
www.caisses-sociales.mc/csm_Centrale.asp