IMMOBILIEN
IMMOBILIEN-KAUF/-VERKAUF
Ist in Verkaufsanzeigen von 1 pièce, 2 pièces, 3 pièces die Rede, ist wie im Deutschen die Anzahl der Zimmer außer Küche und Bad gemeint. Wer Sprachschwierigkeiten dieser Art umgehen will, kann sich an zahlreich vertretene deutschsprachige Makler wenden, die ihm den Ablauf und die Kosten im Detail erläutern.
Beim Immobilienkauf kommen verschiedene, zum Teil nicht unwesentliche Nebenkosten auf den Neu- Eigentümer zu:
Anzahlung: Sie ist in der Regel an dem Tag zu leisten, an dem der compromis de vente (Vorvertrag) unterzeichnet wird. Es ist ratsam, diese an den Notar oder die Immobilien-Agentur zu zahlen – nicht direkt an den Verkäufer. Notar bzw. Agentur behalten den Betrag, bis der Kauf abgewickelt ist.
Kredit-Gebühren: Französische Banken berechnen zwischen einem Prozent der Kreditsumme bis maximal rund 1500 Euro als Bearbeitungsgebühr. Holen Sie verschiedene Angebote ein!
Notar-Kosten: Ein Notar als Vertreter des Staates muss zwingend eingeschaltet werden. Seine Gebühren betragen zwischen sechs und acht Prozent der Kaufsumme einer Gebraucht-Immobilie und rund drei Prozent bei einem Neubau.
Grundbucheintrag: Gebührenhöhe ist je nach Region unterschiedlich.
Makler-Gebühren: Im Schnitt fünf bis zehn Prozent der Kaufsumme, aber die Gebühr ist verhandelbar. In der Regel zahlt der Käufer. Vorsicht, wenn ein Makler einen Teil der Summe in bar verlangt – dies senkt den Wert der Immobilie auf dem Papier.
VORGESCHRIEBENE GUTACHTEN
Der Verkäufer muss laut Gesetz verschiedene Gutachten über die zu veräußernde Immobilie beibringen. Darunter folgende Gutachten:
- Exakte Quadratmeter-Angaben, wenn es sich um ein Appartement in einer Wohnanlage handelt
- Blei-Anteil im Farbanstrich, wenn das Gebäude vor 1948 erbaut wurde
- Parasiten-Status in Gegenden, wo Termitenbefall vorkommt
- Asbest-Verwendung (seit 1997 beim Hausbau in Frankreich verboten)
- Behördliche Einschätzung über das Naturkatastrophen-Risiko in der Gemeinde (Überschwem mung, Waldbrand, Erdbeben etc.)
- Sicherheits-Check der Elektro-Installationen
NÜTZLICHES VOKABULAR
2-pièce: Zweizimmer-Wohnung (mit Wohnzimmer plus einem Schlafzimmer)
Acte authentique: notarieller Kaufvertrag
Charges comprises (cc): Gebäude-Nebenkosten (Müllabfuhr, Hausmeisterservice etc.) sind im Mietpreis enthalten. Manchmal sind auch die Heizkosten inbegriffen
Compromis de vente: Vorvertrag; für beide Parteien bindend, sobald die gesetzliche Rücktrittsfrist verstrichen ist
Co-propriétaire: Besitzer eines Appartements in einer Wohnanlage oder einem Mehrfamilienhaus. Jeder Besitzer hat gewisse Rechte und Pfl ichten, die Immobilie betreffend
Offre d’achat: Kaufangebot, das potenzielle Käufer dem Makler meist in schriftlicher Form unterbreiten, wenn sie weniger als die ausgewiesene Verkaufssumme bieten wollen
Redevance audiovisuelle: Fernsehgebühren («Redevance audiovisuelle») werden in Frankreich über die «taxe d’habitation» beglichen (wer kein TV-Gerät besitzt, kreuzt in der Erklärung für die «taxe d’habitation» ein entsprechendes Kästchen an). Die Höhe der Gebühr ist unabhängig davon, über wie viele Fernsehgeräte ein Haushalt verfügt. Die Gebühr muss auch entrichtet werden, wenn das jeweilige Domizil nur als Zweit- oder Ferienwohnsitz genutzt wird oder damit beispielsweise nur Videos und DVDs geschaut werden
Syndicat oder syndic: Eigentümergemeinschaft, der alle co-propriétaires eines Gebäudes angehören
Taxe foncière: Grundstücks-Steuern, die jeder Eigentümer jährlich an die Gemeinde entrichten muss
Taxe d’habitation: jährlich anfallende Steuer für das Bewohnen eines Appartements oder Hauses (unabhängig von den Eigentumsverhältnissen), auch für Zweitwohnsitze, selbst wenn diese am 1. Januar eines Jahres nicht bewohnt sind und die Steuer bereits für den Hauptwohnsitz entrichtet wird. Zu beachten: Der Mieter einer Wohnung, der diese am 1. Januar bewohnt, zahlt die Steuer – unabhängig davon, ob er bis zum Ende des Jahres dort wohnen bleibt
Viager: Leibrente. Die Immobilie geht mit dem Tod des Verkäufers vollständig in den Besitz des Käufers über.
IMMOBILIEN-VERMIETUNG
Es gibt zwei Arten von Mietverträgen:
1. Saisonale Vermietung möblierter Immobilien Rechte und Pfl ichten des Mieters werden im Wesentlichen durch den Vermieter bestimmt. Eine andere Möglichkeit ist die unmöblierte Vermietung, bei der der Vertrag alle sechs Monate erneuert wird.
2. Langzeitvermietung unmöblierter Immobilien Hier hat der Mieter wesentlich mehr gesetzlich verankerte Rechte wie zum Beispiel auf einen Drei- oder Sechs-Jahres-Mietvertrag. Sie haben auch automatisch das Recht auf Vertragsverlängerung, sofern sie die Miete pünkt lich zahlen und das Miet objekt nicht beschädigt haben. Es sei denn, der Vermieter will das Objekt verkaufen oder benötigt es für sich selbst oder enge Verwandte. Übrigens: Auch wenn das Gericht auf Räumung
einer Wohnung entschieden hat, kann der Mieter nicht in den Wintermonaten (1. November bis 15. März) auf die Straße gesetzt werden.
MIETGESUCH
Annoncen in der lokalen und regionalen Presse und im Internet verschaffen einen guten Überblick über den Markt. Wenn Sie direkt mit dem Vermie ter in Kontakt treten, sollten Sie in jedem Fall ver traglich festhalten, für welche Kosten Sie aufkommen (Strom etc.) und eine Inventur (état de lieu) durchführen. Geht man über eine Immobilien-Agentur, wird eine Vermittlungs-Gebühr (honoraire) von üblicherweise einer Monatsmiete fällig, aber sowohl Mieter als auch Vermieter sind auf der sicheren Seite. Viele Agenturen bieten allerdings keine Kurzzeit-Ver träge für weniger als zwölf Monate Mietdauer an. Eine Mietkaution kann zwischen einer und zwei Monatsmieten variieren. Übrigens: Ein studio ist eine 1-Zimmer- Wohnung mit Bad. T1 (oder F1) meint eine Wohnung mit einem (Schlaf-)Zimmer plus separater Küche und Bad, T2 (F2) bedeutet ein Schlafzimmer, Wohnzimmer, separate Küche und Bad. T3 (F3) heißt entsprechend: zwei Schlafzimmer; T4 (F4): drei Schlafzimmer usw.